Dienstag, 22. Januar 2013

Rechtliche Aspekte

Heute will ich etwas über die rechtlichen Aspekte des Bloggens erzählen

Der Name des Blogs
Hierbei ist der allgemeine Namensschutz gem §12 BGB zu beachten. Bei der Benamung des Blogs dürfen keine fremden Namensrechte verletzt werden. Außerdem dürfen keine Markenrechte verletzt werden. Hier kann man z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt unter www.dpma.de nachschauen.

Der Inhalt des Blogs
Es gibt zwar ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, aber natürlich sind beleidigende Äußerungen und Mobbing strafbar. Besser sollte man also immer sachlich bleiben, wenn man sich auf keinen Rechtsstreit einlassen will. Auch gilt hier die Sorgfaltspflicht, man sollte also keine unwahren Aussagen verbreiten, sondern gründlich die Inhalte prüfen.

Texte
Kopiert man größere Bereiche aus anderen Webseiten heraus, so muss man deutlich machen, dass es sich um ein Zitat handelt. Es muss allerdings ein Zusammenhang zwischen dem Zitat und dem eigenen Werk bestehen.

Bildmaterial
Viele Blogger kopieren sich einfach Bilder aus dem Internet und stellen sie in ihren Blog. Das geht natürlich gar nicht und kann abgemahnt werden! Am besten man verwendet selbst fotografierte Bilder (natürlich muss auch hier das Persönlichkeitsrecht beachtet werden, man kann also nicht einfach Oben-Ohne-Fotos der Nachbarin veröffentlichen). Wenn man das nicht drauf hat, dann kann man bei Bildagenturen Fotos erwerben oder man fragt den Rechteinhaber, ob man das Bild nutzen darf (vielleicht freut der sich ja über PR).

Hyperlinks
Die Verlinkung auf andere Seiten ist grundsätzlich kein Problem, es sei denn es handelt sich um strafbare Inhalte (z.B. Volksverhetzung, Kinderpornografie).

Kommentare
Die Kommentare von anderen zu unseren Posts dürfen gelöscht werden, wenn sie uns nicht gefallen. Aber das Verändern von Kommentaren ist problematisch (Verletzung der Meinungsfreiheit des Kommentierenden).

Impressum
Wird der Blog gewerblich genutzt, ist unbedingt auch ein Impressum erforderlich, siehe §5 Telemediengesetz.

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